
Fahreignung – Verordnungsentwürfe und Erläuterungen
Der Bundesrat führte für Ärztinnen und Ärzte, die Abklärungen zur Fahreignung treffen, ein Stufenmodell im Anforderungsprofil und in der Aus- und Weiterbildung ein. Je komplexer die Untersuchung, desto höher die fachlichen Anforderungen. Damit werden die Fahreignungsabklärungen verbessert.
Auch die aus den 1970er-Jahren stammenden medizinischen Mindestanforderungen an Fahrzeuglenkerinnen und -lenker wurden dem heutigen Stand der Wissenschaft und Technik angepasst.
Die Änderungen sind am 1. Juli 2016 in Kraft getreten.