Fortbildung
Ärzte und Ärztinnen, die Fahreignungsuntersuchungen durchführen wollen, müssen dazu entsprechend ausgebildet sein. Es gilt ein Stufenmodell: Je komplexer die durchzuführende Untersuchung, desto höher sind die Anforderungen an die ärztliche Fachperson.
Weitere Informationen zu unserem aktuellen Kursangebot finden Sie hier.
Ausbildungsstufe 1
Für Ärzte und Ärztinnen, die Senioren und Seniorinnen untersuchen. Voraussetzung ist, dass sie über die in der Verkehrszulassungsverordnung festgelegten Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Die Ärzte und Ärztinnen können selbst entscheiden, wie sie sich dieses Knowhow aneignen (z.B. Kursbesuch, Selbststudium).
Es ist möglich, eine Selbstdeklaration auszufüllen und bei Bedarf noch einen Kurs für die Stufe 1 zu besuchen. Es ist jedoch nicht möglich und nötig, zuerst einen Kurs für die Stufe 1 zu besuchen und anschliessend noch eine Selbstdeklaration auszufüllen.
Ausbildungsstufe 2
Für Ärztinnen und Ärzte, die Berufschauffeure und -chauffeusen untersuchen.
Voraussetzung: eintägige Fortbildung
Ausbildungsstufe 3
Für Ärztinnen und Ärzte, die Zweifelsfälle der Stufen 1 und 2 untersuchen oder Abklärungen in Spezialfällen (z.B. körperbehinderte Personen) machen.
Voraussetzung: eintägige Fortbildung
Einen detaillierten Überblick zu den Inhalten in den Ausbildungsstufen 1–3 liefert die Übersicht der verschiedenen Kurse inkl. Kostenangaben. Insgesamt werden drei Fortbildungen mit total sechs Modulen angeboten.
Ausbildungsstufe 4
Für Ärzte und Ärztinnen, die alle in Frage kommenden Untersuchungen zur Fahreignung und Fahrfähigkeit (inkl. schwierige Abklärungen von Suchtproblematiken und komplexen Erkrankungen) durchführen.
Voraussetzung: Fachtitel «Verkehrsmediziner/in SGRM»
Voraussetzung für verkehrspsychologische Untersuchungen:
Psychologen, die verkehrspsychologische Untersuchungen durchführen wollen, werden von der kantonalen Behörde anerkannt, wenn sie den Titel «Fachpsychologe/Fachpsychologin für Verkehrspsychologie FSP mit Schwerpunkt Diagnostik» oder einen von der VfV als gleichwertig anerkannten Titel besitzen.