Mehrspurige Autobahn, Schweiz

Selbstdeklaration für Stufe 1

Ärzte und Ärztinnen, die Senioren und Seniorinnen untersuchen, benötigen die Anerkennung der Stufe 1. Diese erhalten die Ärzte und Ärztinnen, wenn sie über die in der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) festgelegten Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Die Ärzte und Ärztinnen können selbst entscheiden, wie sie sich dieses Know-how aneignen (z.B. Kursbesuch, Selbststudium).

Bitte beachten Sie die Anerkennungsvoraussetzungen gemäss Verkehrszulassungsverordnung (Art. 5b).

Wenn im Medizinalberuferegister eine oder mehrere Adressen eingetragen sind, werden diese nach erfolgreich registrierter Selbstdeklaration auf medtraffic.ch publiziert. Weitere Informationen zu den Adressen finden Sie in den FAQ’s.

Zur Selbstdeklaration / Selbstdeklaration erneuern