Kreuzung in Thun

Kontrolluntersuchungen von Fahrzeuglenkern

Das sichere Führen eines Motorfahrzeugs setzt – neben der Erfüllung anderer Anforderungen – auch die Gesundheit der Fahrzeuglenkerin oder des Fahrzeuglenkers voraus. Verkehrsmedizinische Untersuchungen dienen der Verkehrssicherheit.

Der verkehrsmedizinischen Kontrollpflicht unterstehen – neben Ausweisinhaber/innen einer höheren Kategorie oder Lenkerinnen und Lenkern mit entsprechenden Auflagen, auch:​

  • Bewerber/innen für einen Lernfahrausweis der Kategorien C, C1 und D, D1
  • Fahrlehrer/innen und Verkehrsexperten
  • Personen mit Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport
  • alle Fahrzeuglenker/innen ab dem vollendeten 75. Altersjahr
  • alle Schiffsführer/innen ab dem vollendeten 75. Altersjahr
  • Personen mit dem Schiffsführerausweis der Kategorie B oder C

Je nach Gruppe resp. Führerausweiskategorie sind die medizinischen Mindestanforderungen unterschiedlich streng.