Kontrolluntersuchungen von Fahrzeuglenkern
Das sichere Führen eines Motorfahrzeugs setzt – neben der Erfüllung anderer Anforderungen – auch die Gesundheit der Fahrzeuglenkerin oder des Fahrzeuglenkers voraus. Verkehrsmedizinische Untersuchungen dienen der Verkehrssicherheit.
Der verkehrsmedizinischen Kontrollpflicht unterstehen – neben Ausweisinhaber/innen einer höheren Kategorie oder Lenkerinnen und Lenkern mit entsprechenden Auflagen, auch:
- Bewerber/innen für einen Lernfahrausweis der Kategorien C, C1 und D, D1
- Fahrlehrer/innen und Verkehrsexperten
- Personen mit Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport
- alle Fahrzeuglenker/innen ab dem vollendeten 75. Altersjahr
- alle Schiffsführer/innen ab dem vollendeten 75. Altersjahr
- Personen mit dem Schiffsführerausweis der Kategorie B oder C
Je nach Gruppe resp. Führerausweiskategorie sind die medizinischen Mindestanforderungen unterschiedlich streng.