Coronavirus:
Weitere Vorsichtsmassnahmen
Verkehrsmedizinische Untersuchungen dürfen ab 27.04.2020 unter Einhaltung eines Schutzkonzeptes wieder durchgeführt werden.
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Strassenverkehrsamt (Administrativmassnahmenbehörde) für weitere Informationen.