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Jahresbericht 2021
Im Berichtsjahr hat die Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) die schweizweit genutzte Datenbank «SARI fmp» sowie die Website «medtraffic.ch» weiter aktualisiert und modernisiert.
Im April 2021 startete die Schweizerische Gesellschaft für Rechtsmedizin (SGRM) mit ihrem neuen Kursangebot, den sogenannten «Refresher-Kursen». 1646 Ärzte haben dieses Weiterbildungsangebot bereits besucht. Aufgrund der besonderen Lage durch die COVID-19-Pandemie, wurden die Kurse neu auch virtuell angeboten. Die Ärzteschaft hat dies sehr geschätzt, u.a. auch weil der zeitliche Aufwand für die Anreise an den Kursort und die Rückfahrt wegfiel.
Refresher-Kurse ab Juli 2020
Ärztinnen und Ärzte mit der Ausbildung für Fahreignungsabklärungen müssen der kantonalen Behörde alle fünf Jahre bestätigen, dass ihr Wissen auf dem neusten Stand ist. Nach Art. 5g der Verkehrszulassungsverordnung erlischt die Anerkennung für verkehrsmedizinische Untersuchungen spätestens am Ende des Jahres, in dem der Arzt/die Ärztin das 75. Altersjahr erreicht hat.
Sie verfügen momentan über: | Notwendig, um die Anerkennung für weitere 5 Jahre zu erhalten: |
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Stufe 1 | Refresher Stufe 1 oder Selbstdeklaration |
Stufen 1+2 | Refresher Stufen 1+2 |
Stufen 1+2+3 | Refresher Stufen 1+2+3 |
Weitere Informationen zu den Refreshern finden Sie hier.
Fahreignungsuntersuchung für Senioren
Entscheid Bundesrat vom 15.06.2018
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Juni 2018 die Erhöhung der Alterslimite für die verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung von 70 auf 75 Jahre per 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt.
Ab 1. Januar 2019 müssen sich Seniorinnen und Senioren erst ab dem Alter von 75 Jahren alle zwei Jahre einer verkehrsmedizinischen Untersuchung unterziehen. Der Vollzug der neuen Regelung liegt in der Zuständigkeit der Kantone. Analog dazu erhöht der Bundesrat auch die Alterslimite für kantonal anerkannte Ärztinnen und Ärzte, die verkehrsmedizinische Untersuchungen durchführen, von 70 auf 75 Jahre. Diese Erhöhung gilt ebenfalls ab 1. Januar 2019.
Medienmitteilung des Bundesrates
Entscheid Ständerat vom 13.09.2017
Am 13.09.2017 hat der Ständerat entschieden, dass die periodischen vertrauensärztlichen Kontrolluntersuchung für Senioren-Autofahrer vom 70. auf das 75. Altersjahr heraufgesetzt werden. Bis dieser (auf Bundesebene geführte) Gesetzgebungsprozess abgeschlossen ist und die neuen Bestimmungen in Kraft getreten sind, gilt weiterhin die heute gültige Regelung der periodischen Untersuchungspflicht ab dem 70. Lebensjahr.
Entscheid Ständerat vom 08.06.2016
Am 8.6.2016 hat der Ständerat einer Initiative von Nationalrat Reimann zugestimmt, welche verlangt, dass die Fahreignungsuntersuchungen der Senioren ab dem 75. anstatt wie heute ab dem 70. Altersjahr durchzuführen sind. Diese Abstimmung führt nun zu einer Anpassung der heutigen Regelungen. Bis dieser (auf Bundesebene geführte) Gesetzgebungsprozess abgeschlossen ist und die neuen Bestimmungen in Kraft getreten sind, gilt weiterhin die heute gültige Regelung der periodischen Untersuchungspflicht ab dem 70. Lebensjahr. Vor 2018 ist nicht mit dem Inkrafttreten der Änderungen zu rechnen.
Medienbericht
Die Schweizerische Ärztezeitung informiert am 14. Oktober 2015 über die gesetzlichen Neuerungen bei Fahreignungsabklärungen per 1.7.2016.
«…Zwecks Qualitätssicherung müssen Ärzte, die Fahreignungsuntersuchungen durchführen, künftig gewisse Bedingungen erfüllen resp. Schulungen absolvieren. Der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtsmedizin (SGRM) wurde die Aufgabe übertragen, die entsprechenden Schulungen durchzuführen. …»
Artikel «Neuerungen durch Via Sicura» lesen