
Zertifizierung Verkehrspsychologen
Verkehrsmedizinische und -psychologische Fahreignungsabklärungen dürfen nur von Fachpersonen durchgeführt werden, die entsprechend ausgebildet sind und die sich regelmässig weiterbilden.
Die Informationen des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) im Überblick.
Faktenblatt: Qualitative Verbesserung der Fahreignungsabklärungen
Psychologen, die verkehrspsychologische Untersuchungen durchführen wollen, werden von der kantonalen Behörde anerkannt, wenn sie den Titel «Fachpsychologe/Fachpsychologin für Verkehrspsychologie FSP mit Schwerpunkt Diagnostik» oder einen von der VfV (Schweizerischen Vereinigung für Verkehrspsychologie) als gleichwertig anerkannten Titel besitzen.
Wie kann eine solche Zertifizierung erlangt werden?
Die Psychologin/der Psychologe sendet die Dokumente an die VfV. Dort werden die Dokumente geprüft und der/die Antragssteller/-in erhält eine Rückmeldung der VfV. Nach einer positiven Rückmeldung wird die Psychologin/der Psychologe auf medtraffic.ch aufgeschaltet. Die Zertifizierung ist fünf Jahre gültig.
Welche Kosten entstehen bei einer Zertifizierung?
Eine Zertifizierung kostet CHF 1470.– exkl. MwSt.
- Die AGBs sind hier verlinkt.
Nach fünf Jahren müssen sich Psychologen, die weiterhin verkehrsmedizinische Untersuchungen anbieten wollen, rezertifizieren lassen.
Verkehrsmedizinerinnen und -mediziner SGRM sowie Fachpsychologinnen und -psychologen für Verkehrspsychologie FSP müssen zur Beibehaltung ihres Titels die Bedingungen gemäss dem jeweiligen Titelreglement absolvieren.
Ergänzende Informationen zum Titel «Verkehrsmediziner/in SGRM» und zum Titel «Fachpsychologin/Fachpsychologe FSP»



