Qualitätssicherung bei Fahreignungsabklärungen
Die Anforderungen an Ärztinnen und Ärzte bzw. Verkehrspsychologinnen und Verkehrspsychologen, die Untersuchungen zur Fahreignung durchführen, werden je nach Aufgabengebiet abgestuft.
Übersicht der Kompetenzen der Ärzte, aktualisiert am 1.7.2015
Verkehrsmedizinische und -psychologische Fahreignungsabklärungen dürfen nur noch von Fachpersonen durchgeführt werden, die entsprechend ausgebildet sind und die sich regelmässig weiterbilden.
Die Anforderungen an Ärztinnen und Ärzte, die Seniorinnen und Senioren oder Berufschauffeure routinemässig überprüfen, sind weniger hoch als die Anforderungen an Untersuchende, die Fahrzeuglenkende nach einem Unfall oder nach einer schweren Krankheit beurteilen müssen.
Es wird nicht mehr zwischen Hausarzt und Amtsärztin unterschieden. Massgebend ist einzig und allein, ob sich eine Ärztin oder ein Arzt für diese Aufgabe aus- und weitergebildet hat. Wer ausschliesslich Seniorinnen und Senioren untersucht, kann selbst entscheiden, wie er sich das nötige Wissen aneignet, ob mit einem Kursbesuch oder im Selbststudium.
Es besteht für Ärztinnen und Ärzte die Möglichkeit, bei einem unklaren Ergebnis der Fahreignungsuntersuchung dem Strassenverkehrsamt zu empfehlen, dass die Beurteilung durch eine Fachperson mit einer höheren Ausbildungsstufe vorgenommen wird. Damit wird verhindert, dass trotz Unsicherheit eine abschliessende Beurteilung abgegeben wird.
Diese Neuerungen tragen dazu bei, die Fahreignungsuntersuchungen gesamtschweizerisch zu verbessern.
Die Informationen des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) im Überblick.
Faktenblatt: Qualitative Verbesserung der Fahreignungsabklärungen
Hinweis: Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird in Texten und Grafiken auf dieser Website zum Teil nur die männliche oder weibliche Form verwendet.